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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.antworten-auf-salafismus.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BayEGovV

  • Zitate sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet. Vereinzelt ist bei den Überschriften ist die Hierarchieebene nicht passend. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Kontraste sind nicht überall ausreichend, insbesondere bei Schrift auf Bildern. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3)
  • Vereinzelt ist der html-Code nicht valide, z.B. werden Felder doppelt vorgelesen oder Worte buchstabiert. Verschiedene Browser könnten Inhalte unterschiedlich darstellen oder der Aufbau der Seite dauert länger. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.antworten-auf-salafismus.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter Online-Redaktion.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: online-redaktion@stmas.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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